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   RG, 15.03.1905 - Rep. V. 424/04   

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RG, 15.03.1905 - Rep. V. 424/04 (https://dejure.org/1905,34)
RG, Entscheidung vom 15.03.1905 - Rep. V. 424/04 (https://dejure.org/1905,34)
RG, Entscheidung vom 15. März 1905 - Rep. V. 424/04 (https://dejure.org/1905,34)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der durch eine unerlaubte Handlung beim Abschließen eines Vertrages Verletzte die Erfüllung einer dem Verletzer gegen ihn durch die unerlaubte Handlung entstandenen Forderung nach Verjährung des Anspruchs auf Aufhebung der Forderung auch dann verweigern, wenn er ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Auslegung des § 853 B.G.B.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 294
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Des weiteren vermag eine Forderung aus vorsätzlicher deliktischer Handlung je nach der konkreten Sachlage über § 242 BGB ein vertragliches oder gar gesetzliches Aufrechnungsverbot (§ 394 BGB ) zu überspielen (RGZ 60, 294, 296; 142, 143, 144; BGH, Urteile vom 22. April 1959 - IV ZR 255/58 - NJW 1959, 1275 und vom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 - NJW 1966, 1452).
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 204/83

    Auslegung des Zurückbehaltungsrechts aufgrund AGB der Sparkassen

    Sie verweist u.a. auf das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB und auf den Ausschluß eines Zurückbehaltungsrechts analog dieser Vorschrift (Hinweis auf BAG NJW 1968, 565/566), ferner auf die Durchbrechung eines vertraglichen Aufrechnungsverbots gegenüber Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (Hinweis auf RGZ 60, 294, 296; BGH Urteil vom 12. Januar 1977, VIII ZR 252/75, DB 1977, 993, 994 re. Sp.).
  • BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 85/60

    Rechtsmittel

    Sie darf nicht die Arglisteinrede benutzen, um sich gegenüber dem Gegner ihren vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen, ohne ihrerseits die Pflicht zur Rückgewähr des auf Grund des Vertrages, erlangten Vorteils anzuerkennen (RGZ 60, 294, 296; 130, 215).

    Andernfalls verstieße der Ausschluß gegen die guten Sitten und Treu und Glauben (RGZ 60, 294, 296; 142, 143).

  • BGH, 12.01.1977 - VIII ZR 252/75

    Klage auf Zahlung von Mietzins für einen Baukran - Aufrechnung mit

    Das Reichsgericht hatte zunächst angenommen, die Berufung auf ein Aufrechnungsverbot verstoße gegen die guten Sitten und gegen Treu und Glauben, wenn die Gegenforderung aus einem betrügerischen Verhalten bei Vertragsschluß entstanden sei (RGZ 60, 294, 296).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65

    Anpassung einer vertraglich vereinbarten Rente bei Änderung von Beamtenbezügen -

    Ein solches Recht, die geschuldete Leistung aus einem gegenseitigen Vertrage nach § 853 BGB zu verweigern, steht dem Verletzten aber nur dann zu, wenn er in zeitlichem Zusammenhang mit der Leistungsverweigerung mit Deutlichkeit seinen Willen zum Ausdruck bringt, den durch die unerlaubte Handlung des Partners erschlichenen Vertrag aufzulösen und die seinerseits auf Grund des Vertrages bereits erlangten Vorteile zurückzugewähren (RGZ 60, 294; 130, 215, 216; BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 1 zu § 853).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 43/86
    Des weiteren vermag eine Forderung aus vorsätzlicher deliktischer Handlung je nach der konkreten Sachlage über § 242 BGB ein vertragliches oder gar gesetzliches Aufrechnungsverbot (§ 394 BGB) zu überspielen (RGZ 60, 294, 296; 142, 143, 144; BGH, Urteile vom 22. April 1959 - IV ZR 255/58 - NJW 1959, 1275 und vom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 - NJW 1966, 1452).
  • BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74

    Klage auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für gelieferte Waren und Einwand

    In Literatur und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 15. März 1905 (RGZ 60, 296) nicht in Zweifel gezogen worden, daß die Berufung auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn die Gegenforderung auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung bei Vertragsschluß beruht (Palandt, BGB 35. Aufl. § 242 Anm. 4 Dc; Soergel/Siebert/Schmidt, BGB 10. Aufl. § 387 Rdn. 14; BGB RGR-Komm. 12. Aufl. § 387 Rdn. 52, die alle auf RGZ 60, 294, 296 zurückgreifen).
  • BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 206/59

    Verpflichtung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Lieferung von Strom

    Der Bedrohte darf nämlich den Einwand nicht vorschieben, um auf diese Weise die erlangten Vorteile zu behalten (Soergel, 9. Aufl. BGB § 124 Anm. 6, RGZ 60, 294; 130, 215, 216).
  • BGH, 02.05.1956 - V ZR 51/55

    Rechtsmittel

    Indessen hat es gefordert, daß der in Anspruch Genommene in diesem Fall klar zu erkennen geben muß, den durch Betrug des Gegners erschlichenen Vertrag zu lösen (vgl. RGZ 60, 294 [296]).
  • BGH, 09.06.1954 - VI ZR 63/53

    Rechtsmittel

    In diesem Fall würde, wie der Revision zuzugeben ist, auf seiten des Beklagten Arglist bei Vertragsschluss vorliegen und deshalb sowohl der Ausschluss der Aufrechnung als auch der Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts entfallen (vgl. RGZ 60, 294 [296]; Erman BGB [1952] § 387 Anm. 8).
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